Partner AGB´S

  • 1 Allgemeine Bestimmungen

 

  • Diese Einkaufsbedingungen von Veganoom haben ausschließliche Geltung. Widersprechende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten sind für Veganoom nicht bindend, es sei denn, Veganoom hat diese ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei widersprüchlichen Regelungen und / oder dem Inhalt des Vertrages zwischen dem Lieferanten und Veganoom und diesen Bedingungen haben die individualvertraglichen Vereinbarungen Vorrang. Die vorliegenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB.
  • Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
  • Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  • 2 Kaufpreis
  • Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Der vereinbarte Kaufpreis schließt die Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung sowie Übernahme der Transportversicherung und der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, welche auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen werden.
  • Rechnungen sind vom Lieferanten unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen.
  • 3 Zahlungsbedingungen
  • Zahlung und Lieferung soll in der Weise erfolgen, wie es von den Parteien im Einzelfall in Anlage 2 (Liefer- und Zahlungsbedingungen) vereinbart wird. Soweit im Einzelfall keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, soll die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 3 % Skonto beziehungsweise von 60 Tagen rein netto erfolgen. Fälligkeit verfrühter Lieferungen richtet sich nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin
  • Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist Veganoom berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.
  • Sollte Veganoom aufgrund einer Lieferung mangelhafter Ware, Schlechtlieferung etc. Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art, zustehen, so hat Veganoom das Recht die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Lieferanten in voller Höhe zurückzuerhalten. In einem solchen Fall ist Vegaanoom zur Aufrechnung berechtigt.
  • 4 Lieferbedingungen
  • Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Sollte ein Lieferverzug eintreten bzw. absehbar sein, wird der Lieferant Veganoom unverzüglich in Textform informieren unter Angabe der voraussichtlichen Dauer des Lieferverzugs.
  • Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. entsprechend der in Anlage 2 definierten gesonderten Bedingungen. Der Lieferant zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.
  • In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern von Veganoom angegeben.
  • Veganoom ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.
  • Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Lieferant, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
  • Im Falle eines Lieferverzuges ist Veganoom berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro Werktag zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Eine Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Dem Lieferanten bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  • Der Lieferant verpflichtet sich, die sich aus verpackungsrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen, insbesondere gemäß dem Verpackungsgesetz, zu erfüllen. Der Lieferant trägt die Kosten für die Entsorgung der Transportverpackung. Die Abrechnung kann durch Veganoom gemäß den pauschalen Abrechnungsbeträgen (0,3% des auf die verpackten Waren entfallenden Netto-Umsatzes „Food“ bzw. 0,1% des auf die verpackten Waren entfallenden Netto- Umsatzes „Nonfood“) und ist, falls nichts anderes vereinbart, entsprechend Aufstellung im Januar des Folgejahres an Veganoom zu entrichten.
  • 5 Qualität und Abnahme
  • Der Lieferant sichert zu, dass die Ware den in der Anlage 1 aufgeführten Produkt inklusive dazugehöriger Produktbeschreibung, entspricht.
  • Veganoom behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Lieferant mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. § 377 HGB findet keine Anwendung. Der Lieferant verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
  • Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
  • Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.
  • 6 Zahlungsbedingungen
  • Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen Veganoom zugute.
  • Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
  • Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist die Veganoom berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.
  • Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen abzüglich 3% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasse ab Rechnungslegung.
  • 7 Aufrechnung und Abtretung
  • Der Lieferant ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
  • Die Abtretung von Forderungen gegen Veganoom ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.
  • 8 Gewährleistung
  • Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Lieferant stellt Veganoom auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Lieferant sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.
  • Bei mangelhafter Lieferung hat der Lieferant nach Wahl durch Veganoom kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist Veganoom - nach Rücksprache mit dem Lieferant - berechtigt, auf Kosten des Lieferants die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist Veganoom berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mängelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Lieferanten nach vorheriger Rücksprache mit dem Lieferanten die gesamte Lieferung zu überprüfen.
  • Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferant im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
  • Der Lieferant ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Lieferanten durch die Veganoom erfolgen.
  • 9 Produkthaftung / Freistellung
  • Der Lieferant ist verpflichtet, Veganoom von allen von Dritten wegen Personenschäden (d.h. Schäden wegen des Todes oder der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen) oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüchen freizustellen, soweit diese auf einem von ihm zu verantwortenden Fehler des gelieferten Produkts beruhen. 
  • Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von § 9 Abs.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von Veganoom durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird Veganoom den Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt hiervon bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. 
  • 10 Schutzrechte Dritter
  • Der Lieferant versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern Veganoom dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Lieferant hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.
  • Der Geschäftspartner garantiert, dass die für die gelieferten Waren und Dienstleistungen angebotenen Preise und Konditionen ohne Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen zustande gekommen sind. Sollte von einem Gericht oder einer Kartellbehörde ein Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot bzw. eine Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen festgestellt werden, ist er verpflichtet, Veganoom pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises im betroffenen Bezugs- und Lieferzeitraum nebst gesetzlicher Zinsen zu zahlen, es sei denn, der Geschäftspartner weist Veganoom einen geringeren Schaden (bzw. den Nichteintritt eines Schadens) nach. Weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von Veganoom_ bleiben davon unberührt. Veganoom___bleibt es insbesondere unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der pauschalierte Schadensersatz ist auf diesen anzurechnen.
  • 11 Datenschutz

Der Lieferant erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.

 

 

  • 12 Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Lingen (Ems).
  • Erfüllungsort, auch für Zahlungen, ist Lingen (Ems). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts. Das Wiener Einheitsrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG - ) ist ausgeschlossen.

 

Auch Kleinunternehmer müssen ihre Verpackungsmengen lizensieren und bei der zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Das VerpackungsG erklärt in diesem Zusammenhang, dass Onlinehändler entsprechend verpflichtet sind, ihre Versandverpackungen als Inverkehrbringer bei einem dualen System zu beteiligen.